DIENSTLEISTUNG

REGALPRÜFUNGEN

Unsere Regalsystem-Prüfung hat sich bei unseren Kunden längst als wertvolles Instrument zum Arbeitsschutz etabliert: Wer einmal ein vollautomatisiertes Hochregallager gesehen hat, ahnt, welche Gefahren für Mensch und Maschinen von den haushohen, schwerstbeladenen Regalen ausgehen. Im Zuge des allgemeinen Trends zur Kosteneinsparung optimieren modernste Computerprogramme die Ausnutzung von Lagereinrichtungen, während gleichzeitig vielfach die Blechdicke der Regale reduziert wird (deren Stabilität angeblich durch eine optimierte Profilierung dennoch sichergestellt sein soll). Doch bereits geringfügige Beschädigungen haben unter diesen Umständen häufig eine schwerwiegende Verringerung der Tragfähigkeit zur Folge. Nicht umsonst legt der Gesetzgeber zum Schutz aller Beschäftigten größten Wert auf jährliche Inspektionen (neue europäische Norm DIN EN 15635, Betriebssicherheitsverordnung). Beide Verordnungen verpflichten Arbeitgeber/ Betreiber, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und regelmäßig durch einen Fachmann inspizieren zu lassen. Selbst wenn dies vom Regalhersteller nicht explizit gefordert wird, gelten die Regelungen der Norm DIN EN 15635: Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten Regelmäßige Inspektionen Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden Einführung eines Schadenkontrollverfahrens. Die Inspektion durch unsere Regalsystem-Prüfer erfolgt im laufendem Betrieb. Mittels Sichtkontrollen wird ermittelt, ob u.a. Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung den Vorschriften entsprechen. Anhand eines Inspektionsprotokolls ist der systematische Ablauf vorgeschrieben, dessen Ergebnisse abschließend ebenfalls protokolliert werden. In der Praxis erweist sich dieses Vorgehen nicht nur als effektives Mittel zur Vermeidung folgenschwerer Unfälle. Durch unsere Prüfer frühzeitig erkannte Schäden minimieren zudem vielfach die entstehenden Reparaturkosten.

Einheitliche europäische Inspektionspflicht

Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung: Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, unverzüglich und sachgerecht zu beheben. In der aktuellen Ausgabe der BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein Mangel vorhanden ist. Auf europäischer Ebene jedoch wurden die fehlenden Erläuterungen für die Schadensbeurteilung bei Regalen über viele Jahre erarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten, Universitäten und mit dem Sachverstand der Regalhersteller aus ganz Europa entstand die Norm DIN EN 15635.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.

Prüfpflichtige Regalsysteme:

Fachbodenregale Palettenregale Kragarmregale Einfahrregale Durchfahrregale Durchlaufregale Mehrgeschosseinrichtungen
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