DIENSTLEISTUNG
REGALPRÜFUNGEN
Unsere Regalsystem-Prüfung hat sich bei unseren Kunden längst als wertvolles Instrument zum
Arbeitsschutz etabliert: Wer einmal ein vollautomatisiertes Hochregallager gesehen hat, ahnt, welche
Gefahren für Mensch und Maschinen von den haushohen, schwerstbeladenen Regalen ausgehen.
Im Zuge des allgemeinen Trends zur Kosteneinsparung optimieren modernste Computerprogramme
die Ausnutzung von Lagereinrichtungen, während gleichzeitig vielfach die Blechdicke der Regale
reduziert wird (deren Stabilität angeblich durch eine optimierte Profilierung dennoch sichergestellt
sein soll). Doch bereits geringfügige Beschädigungen haben unter diesen Umständen häufig eine
schwerwiegende Verringerung der Tragfähigkeit zur Folge.
Nicht umsonst legt der Gesetzgeber zum Schutz aller Beschäftigten größten Wert auf jährliche
Inspektionen (neue europäische Norm DIN EN 15635, Betriebssicherheitsverordnung). Beide
Verordnungen verpflichten Arbeitgeber/ Betreiber, sämtliche Lagereinrichtungen systematisch und
regelmäßig durch einen Fachmann inspizieren zu lassen. Selbst wenn dies vom Regalhersteller nicht
explizit gefordert wird, gelten die Regelungen der Norm DIN EN 15635:
•
Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
•
Regelmäßige Inspektionen
•
Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
•
Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
•
Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
•
Einführung eines Schadenkontrollverfahrens.
Die Inspektion durch unsere Regalsystem-Prüfer erfolgt im laufendem Betrieb. Mittels Sichtkontrollen
wird ermittelt, ob u.a. Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung den Vorschriften entsprechen.
Anhand eines Inspektionsprotokolls ist der systematische Ablauf vorgeschrieben, dessen Ergebnisse
abschließend ebenfalls protokolliert werden. In der Praxis erweist sich dieses Vorgehen nicht nur als
effektives Mittel zur Vermeidung folgenschwerer Unfälle. Durch unsere Prüfer frühzeitig erkannte
Schäden minimieren zudem vielfach die entstehenden Reparaturkosten.
Einheitliche europäische Inspektionspflicht
Bereits seit dem Jahr 1988 besteht durch die Regelung der Berufsgenossenschaft die Verpflichtung:
Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, unverzüglich und
sachgerecht zu beheben. In der aktuellen Ausgabe der BGR 234 wurde nicht spezifiziert, wann ein
Mangel vorhanden ist. Auf europäischer Ebene jedoch wurden die fehlenden Erläuterungen für die
Schadensbeurteilung bei Regalen über viele Jahre erarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten,
Universitäten und mit dem Sachverstand der Regalhersteller aus ganz Europa entstand die Norm DIN
EN 15635.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch
den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der
BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art,
Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von
Lagereinrichtungen werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.
Prüfpflichtige Regalsysteme:
•
Fachbodenregale
•
Palettenregale
•
Kragarmregale
•
Einfahrregale
•
Durchfahrregale
•
Durchlaufregale
•
Mehrgeschosseinrichtungen
2021 STROHMEIER GmbH & Co. KG