SICHERHEIT FÜR SCHLAUCHLEITUNGEN
Sicherheitsnorm DGUV 113-015
Seit dem 1.1.2003 sind Hydraulik-Schlauchleitungen als prüfpflichtige Arbeitsmittel in der
Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV deklariert worden. Ferner ist für Sie als Arbeitgeber und
Unternehmer am 1.6.2015 die neue Betriebssicherheitsverordnung mit vielen wichtigen Änderungen und
Regelungen in Kraft getreten.
In der am 1.6.2016 erneut geänderten Fassung der BetrSichV wurden wieder zahlreiche Ergänzungen und
Anpassungen vorgenommen, auf die wir im Seminar detailiert eingehen und speziell hinweisen.
Basierend auf den Ergebnissen ihrer Gefährdungsbeurteilung und Vorgaben des Maschinenherstellers,....
muss eine „befähigte Person“ die Hydraulik-Schlauchleitungen nach DGUV 113-020 (vormals DGUV 113-
015 - BGR 237) prüfen und dokumentieren!
Schlauchfangsicherung für Druckschläuche
Im Falle eines Falles gilt es rechtzeitig aufzufangen. Die durch STROHMEIER angebrachten
Fangsicherungen schützen Mensch und Maschine vor einem gefährlichen Peitschen-Effekt bei
Schlauchabrissen. Laut der EN 201 sind gefährdende Hydraulikschlauchleitungen bei einem
Betriebsdruck von mehr als 50 bar zu sichern, falls sie nicht mit ausreißgesicherten Pressarmaturen
eingebunden sind.
STROHMEIER liefert und konfektioniert seine Hydraulikschlauchleitungen bei entsprechender Gefährdung
mit den dafür speziell entwickelten und geeigneten Fangsicherungen. Darauf ist Verlass.
Darauf müssen Arbeitgeber und Unternehmer achten
Die wichtigen Regelwerke und Vorschriften zum sicheren Betrieb von Hochdruckschläuchen:
DGUV 113-020 (vormals BGR 237) Hydraulikschlauchleitungsregeln für den sicheren Einsatz
DGUV 209-070 (vormals BGI 5100) Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung
DIN EN ISO 4413 Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen
DIN EN ISO 201
DIN EN ISO 12100
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
BG Infoblatt 015
Von Hydraulikschlauchleitungen gehen erhebliche Gefahren und Risiken aus. Es muss immer damit
gerechnet werden dass Schlauchleitungen platzen oder mit hoher Energie und Gewalt aus der
Armaturenverpressung herausreißen und umherschlagen können. Diese Gefahr besteht sowohl bei
neuen als auch bei alten Schlauchleitungen jederzeit.
Alle Hydraulikschlauchleitungen müssen von Ihnen in einer Gefährdungsbeurteilung auf den sicheren
Einsatz und Verwendung hin überprüft werden.
Jedes Unternehmen ist auf Grund der zahlreichen Normen, Regeln, Gesetze, Vorschriften und
Verordnungen dazu verpflichtet die geeígneten Schutzmaßnahmen den den betreffenden Hydraulik-
schlauchleitungen einzuplanen und/oder nachzurüsten - Unabhängig von den vorgeschriebenen
Schlauch-Wechselintervallen.
Die Pflichten als Arbeitgeber
•
Die Benennung einer „befähigten Person zur Prüfung“ oder die Beauftragung eines externen
Dienstleister zur Durchführung der gesetzlichen Prüfung.
•
Die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln gemäß §3 Gefährdungsbeurteilung
(BetrSichV)
•
Die Festlegung von Austauschintervallen
•
Die Dokumentation der Prüfergebnisse
•
Die Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen
•
Instandhaltungspflicht für Arbeitsmittel nach § 10 Instandhaltung und Änderung von
Arbeitsmitteln (Betr.SichV).
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