SICHERHEIT FÜR SCHLAUCHLEITUNGEN

Sicherheitsnorm DGUV 113-015

Seit dem 1.1.2003 sind Hydraulik-Schlauchleitungen als prüfpflichtige Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV deklariert worden. Ferner ist für Sie als Arbeitgeber und Unternehmer am 1.6.2015 die neue Betriebssicherheitsverordnung mit vielen wichtigen Änderungen und Regelungen in Kraft getreten. In der am 1.6.2016 erneut geänderten Fassung der BetrSichV wurden wieder zahlreiche Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen, auf die wir im Seminar detailiert eingehen und speziell hinweisen. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Gefährdungsbeurteilung und Vorgaben des Maschinenherstellers,.... muss eine „befähigte Person“ die Hydraulik-Schlauchleitungen nach DGUV 113-020 (vormals DGUV 113- 015 - BGR 237) prüfen und dokumentieren!

Schlauchfangsicherung für Druckschläuche

Im Falle eines Falles gilt es rechtzeitig aufzufangen. Die durch STROHMEIER angebrachten Fangsicherungen schützen Mensch und Maschine vor einem gefährlichen Peitschen-Effekt bei Schlauchabrissen. Laut der EN 201 sind gefährdende Hydraulikschlauchleitungen bei einem Betriebsdruck von mehr als 50 bar zu sichern, falls sie nicht mit ausreißgesicherten Pressarmaturen eingebunden sind. STROHMEIER liefert und konfektioniert seine Hydraulikschlauchleitungen bei entsprechender Gefährdung mit den dafür speziell entwickelten und geeigneten Fangsicherungen. Darauf ist Verlass.

Darauf müssen Arbeitgeber und Unternehmer achten

Die wichtigen Regelwerke und Vorschriften zum sicheren Betrieb von Hochdruckschläuchen: DGUV 113-020 (vormals BGR 237) Hydraulikschlauchleitungsregeln für den sicheren Einsatz DGUV 209-070 (vormals BGI 5100) Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung DIN EN ISO 4413 Allgemeine Regeln und sicherheitstechnische Anforderungen an Hydraulikanlagen DIN EN ISO 201 DIN EN ISO 12100 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG BG Infoblatt 015 Von Hydraulikschlauchleitungen gehen erhebliche Gefahren und Risiken aus. Es muss immer damit gerechnet werden dass Schlauchleitungen platzen oder mit hoher Energie und Gewalt aus der Armaturenverpressung herausreißen und umherschlagen können. Diese Gefahr besteht sowohl bei neuen als auch bei alten Schlauchleitungen jederzeit. Alle Hydraulikschlauchleitungen müssen von Ihnen in einer Gefährdungsbeurteilung auf den sicheren Einsatz und Verwendung hin überprüft werden. Jedes Unternehmen ist auf Grund der zahlreichen Normen, Regeln, Gesetze, Vorschriften und Verordnungen dazu verpflichtet die geeígneten Schutzmaßnahmen den den betreffenden Hydraulik- schlauchleitungen einzuplanen und/oder nachzurüsten - Unabhängig von den vorgeschriebenen Schlauch-Wechselintervallen. Die Pflichten als Arbeitgeber Die Benennung einer „befähigten Person zur Prüfung“ oder die Beauftragung eines externen Dienstleister zur Durchführung der gesetzlichen Prüfung. Die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln gemäß §3 Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV) Die Festlegung von Austauschintervallen Die Dokumentation der Prüfergebnisse Die Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen Instandhaltungspflicht für Arbeitsmittel nach § 10 Instandhaltung und Änderung von Arbeitsmitteln (Betr.SichV).
2021 STROHMEIER GmbH & Co. KG